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Ausgewählter Beitrag

Ghostwriter in eigener Sache: Richterspiele




Parteien, parteisch, unparteiisch,.......?

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Wenn Richter sich in anwaltliches Beratungsrevier verlaufen, kann das in Zwickmühlen führen, in denen sie......(bitte hier weiterlesen)

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Sandmuschelchen 20.02.2009, 04.33

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Kommentare zu diesem Beitrag

1. von Elke

Ach je - das sind alles so Spitzfindigkeiten und mal ganz ehrlich: am besten weder Anwalt noch Richter jemals brauchen.
Lieben Gruß
Elke

vom 21.02.2009, 17.45
Antwort von Sandmuschelchen:

Moin Elke,
besser ist, beides nicht zu benötigen, wenn man nicht darauf angewiesen ist, mit ihrer Hilfe eine Sache klären zu müssen. Wenn Du aber in die Situation kommst, wird es auch für Dich keine Spitzfindigkeit sein, ob ein Richter selbst über Beschwerden gegen sich oder über das, was er zuvor fabriziert hat, "richten" kann, sondern eine "andere Instanz". Das hat neben den Prozessordnungen mit der klaren Trennung von Zuständigkeiten in Instanzenzügen und bei Rechtbehelfen und Rechtmitteln vor allem und auch das Grundgesetz klugerweise gewusst - es ist ja auch nicht umsonst so erfolgreich in seiner zeitlichen und inhaltlichen Überzeugungskraft und Bestand. Richter, die dem dergestalt zuwiderhandeln in einem Schattenkabinett schaden dem mehr als mal ein falsches Urteil, das im Instanzenzug korrigierbar ist.
glbG Liz