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Ausgewählter Beitrag

Kein perfektes Verbrechen - hoffentlich

Es ist schlimm, überhaupt Verbrechen "perfekt" zu betiteln - wenn man es mal wörtlich nimmt. "Perfekt" ist sonst alles das für uns, was POSITIV ist. Kein Verbrechen der Welt kann irgendetwas Positives bedeuten.  Schrecklicher- und eigentlich absurderweise werden dennoch Verbrechen so bezeichnet, wenn der Täter straflos ausgeht, weil er nicht entdeckt und ermittelt werden kann oder wenn er obschon viele Verdachtsgründe, Indizien oder Beweise gegen ihn vorzuliegen scheinen, freigesprochen wird oder "nur" ein Freispruch "2. Klasse" ergeht, nämlich der mangels ausreichenden Beweisen. In dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten. Ein nobler Grundsatz des Rechts. Ein unerträglicher, wenn alles schier jeden Zweifel angesichts gehäufter Indizien schwer macht. Irgendwo zwischen diesen beiden Polen der Überzeugungsbildung von Tatnachweis und Schuld einerseits und Freispruch andererseits bewegt sich der Fall, bei welchem heute vor dem LG Augsburg um 9 Uhr früh der Prozessauftakt stattfand.
Als Verteidigerin eines Mordprozesses vor einigen Jahren mit ebenfalls mehr als 50 Verhandlungstagen in einem Indizienprozess weiss ich um die Herausforderungen, die damit einhergehen. Bei allen Beteiligten. Und um die Vielschichtigkeit der Probleme und Fragen, die solche Verfahren wecken und hinterlassen. Das Recht ist oftmals nur eine Hoffnung auf Gerechtigkeit. Die steht auch am Beginn des Prozesses im Fall Ursula Herrmann.

Sandmuschelchen 19.02.2009, 12.26

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Kommentare zu diesem Beitrag

1. von Elke

Perfekt oder vom lat. perfectus ist schon in der deutschen Übersetzung ein Problem. Nimmt man es als "vollkommen" dann hat es sicher einen positiven Anstrich, nimmt man es als "vollendet" (grammatikalisch betrachtet), dann passt es als Adjektiv durchaus auch zu einem Verbrechen, das unaufklärbar erscheint. Ich weiß nicht, ob es das "perfekte" Verbrechen gibt bzw. schonmal gegeben hat, aber jeder kann mit dem Begriff etwas anfangen.
Lieben Gruß
Elke

vom 21.02.2009, 17.51
Antwort von Sandmuschelchen:

Moin liebe Elke,
ich teile Deine Unterscheidung, im allgemeinen Sprachgebrauch werden die meisten ihn aber doch überwiegend im ersten Sinne verstehen - und damit auch als gerade so unerträglich, wenn es dann beim Verbrechen ungesühnt erscheint.

Die perfekten Verbrechen gibt es tatsächlich - sie liegen in der Dunkelziffer, die in ihrem Umfang nur geschätzt werden kann.
Allgemein bekannt ist ja, dass es immer heisst, die Aufklärungsrate bei Mordfällen läge bei 97-99 %.

  • Das trifft aber nur die Todesfälle, bei denen schon der Leichenfund den unnatürlichen Tod erkennen lässt, sei es nach Auffindungsort, Tatort, Todesart und Leichenzustand, bei denen es dann "nur" darum geht, WER der Täter ist und ob diesem die Tat dann mit Beweisen oder ggf. Indizien nachgewiesen werden kann. Vor allem, weil Kriminaltechnik, DNA-Nachweise, Faserspuren u.v.a.m. hochentwickelt sind und somit Beweisspuren immer schwieriger von Tätern vermeidbar sind.

  • Andere Zahlen der Aufklärungsrate gelten aber zunehmend dort, wo eine vermeintliche normale Todesursache vorliegt, die durch den hausärztlichen Totenschein bei mehr oder minder wirklich sorgfältiger äusserer Leichenschau  und auch mangels grundsätzlicher späterer Leichenschau/Obduktion (wie etwa in Österreich oder einigen skandinavischen Ländern gesetzlich vorgeschrieben- und auch da sind sie nicht gesichert und mit  Budgethürden konfrontiert )unentdeckt bleibt. Aus Gesprächen mit einigen Hausärzten anlässlich von einigen meiner Vorträge wurde mir auch die oft diffizil zu bewältigende Situation geschildert, wenn sie der langjährige Hausarzt der Familie sind, schon eine detaillierte äussere Leichenschau vorzunehmen, wenn Oma oder Opa bzw Mutter oder Vater zuhause verstorben sind. Egal ob in Pflege- und Altersheimen oder daheim von den Angehörigen betreut, gepflegt oder nicht,... da ergeben sich schon Hemmungen und Hürden, auch nur die Bettdecke anzuheben oder den Verstorbenen umzudrehen, das Nachthemd zu öffnen, wenn die Angehörigen anwesend sind (Pietät, unausgesprochenes Misstrauen, Befremden, etc) oder hinaus gebeten werden müssten, um nur einige ganz wenige Beispiele herauszugreifen. Alles Dinge, die auch ohne Verdacht unnatürlichen Todes dazu gehören, um eigentlich einen Totenschein ausstellen zu dürfen. Damit unterstelle ich mitnichten, dass in Pflegefällen oder bei Betreuungen generell mehr unnatürliche Todesfälle oder Tötungen erfolgen, aber ich teile die Auffassung von Fachleuten, dass dort nach nachträglich bekannt gewordenen Fällen (auch oft der Abweichungen von Totenschein und mehr oder weniger doch noch "zufällig" gerichtsmedizinisch wegen Auffälligkeiten bekannt gewordenen unnatürlichen Todesfällen) die Dunkelziffer dort höher ist, als zB die Aufklärungslücken bei anderen Todesfällen (allgemeine Tötungsdelikte/Mordfälle). Und zwar weil seltener ein Anfangsverdacht besteht oder entsteht, wenn die Leichenschau und der Totenschein unzureichend behandelt werden - die nun mal die Grundvoraussetzung wären, überhaupt Beweise zu entdecken und mit ihnen auch einen Täter zu ermitteln.Selbst bei Zweifeln ist bekannt, dass oft finanzielle Budgetüberlegungen in der Staatsanwaltschaft Gratwanderung sind, ob eine Obduktion dann angeordnet wird (und ja bezahlt werden muss, wie auch die Ermittlungen selbst Auslastung von Personal in der StA/Polizei bedeuten)oder nicht.
Gerade in dem zweiten Bereich liegt auch demographisch mit der zunehmenden Altersentwicklung ein - m.E. - durchaus über einzelfälle hinausgehendes Risiko ungeklärter unnatürlicher Todesfälle.  Und bei denen greifen die hochtechnisierten kriminaltechnischen und gerichtsmedizinischen/forensischen Beweise und Indizien eben nicht, wenn gar keine Untersuchung und kein Ermittlungsverfahren einsetzt. Gleichwohl - auch für mich wäre der Gedanke einer Obduktion nach dem eigenen Todesfall emotional befremdlich.